Polen
Nachtarbeitszuschlag (Polen)
Berechne den polnischen Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 20 % des Stundenlohns auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns.
Rechner öffnenDer Grundstundenlohn ergibt sich aus dem Monatsgehalt geteilt durch die regulären Arbeitsstunden des jeweiligen Monats. Für Überstunden wird zusätzlich zum Grundlohn ein gesetzlicher Zuschlag von 50 % (an Werktagen) oder 100 % (an Sonn- und Feiertagen sowie nachts) gezahlt. Alternativ besteht Anspruch auf Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 (auf Antrag des Arbeitnehmers) bzw. 1:1,5 (ohne Antrag durch den Arbeitgeber angeordnet).
Rechtsgrundlage: Art. 151¹ und 151² des polnischen Arbeitsgesetzbuches (Kodeks pracy).
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