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Nachtarbeitszuschlag (Polen)

Für jede Arbeitsstunde in der Nachtzeit (zwischen 21:00 und 7:00 Uhr) steht Arbeitnehmern in Polen ein gesetzlicher Zuschlag von 20 % des Mindeststundenlohns zu. Dieser berechnet sich aus dem gesetzlichen Monatsmindestlohn (2026: 4.806 zł brutto) geteilt durch die regulären Arbeitsstunden des jeweiligen Kalendermonats.

Nachtzuschlag gesamt (brutto)
228,86
Zuschlag pro Nachtstunde
5,72
Rechnerischer Mindeststundenlohn im Monat
28,61

Rechtsgrundlage: Art. 151⁸ des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Da die Monatsstunden je nach Kalender schwanken, ändert sich der Stundenzuschlag von Monat zu Monat leicht.

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