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Abfindungsrechner Polen (Odprawa)

Bei betriebsbedingten Kündigungen (in Unternehmen ab 20 Mitarbeitern) sieht das polnische Gesetz vom 13. März 2003 über Massenentlassungen eine gesetzliche Abfindung vor: 1 Monatsgehalt (unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit), 2 Monatsgehälter (2 bis einschließlich 8 Jahre) oder 3 Monatsgehälter (über 8 Jahre) — Art. 8 Abs. 1. Genau 2 Jahre ergeben bereits 2 Monatsgehälter, genau 8 Jahre noch 2; 3 Monatsgehälter gibt es ab 8 Jahren und 1 Tag. Die Abfindung ist auf das 15-Fache des am Beendigungstag geltenden gesetzlichen Mindestlohns gedeckelt.

Betriebszugehörigkeit in Jahren; Dezimalzahlen sind möglich, z. B. 7,5. Stufen: unter 2 Jahren — 1 Monatsgehalt, 2 bis einschließlich 8 Jahre — 2, über 8 Jahre — 3. Für eine tagesgenaue Berechnung die Beschäftigungsdaten wählen.
Gehalt wie die Urlaubsabgeltung berechnet (Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes).
zł
Am Beendigungstag geltender Mindestlohn — 2026: 4806 zł. Die Abfindung darf das 15-Fache nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 4).
zł

Gesetzlicher Abfindungsanspruch (brutto)
16 000 zł
Anzahl der Monatsgehälter
2
Betrag vor gesetzlicher Deckelung
16 000 zł
Gesetzliche Obergrenze (15× Mindestlohn)
72 090 zł

Auf die gesetzliche Abfindung in Polen fallen keine ZUS-Sozialabgaben an, sondern lediglich die Einkommensteuer (PIT).

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Unverbindlicher Orientierungswert. Keine medizinische, steuerliche oder finanzielle Beratung.

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