Polen
Abfindungsrechner Polen (Odprawa)
Berechne die gesetzliche polnische Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung nach Betriebszugehörigkeit (inkl. Deckelung auf das 15-Fache des Mindestlohns).
Rechner öffnenNach Art. 36 des polnischen Arbeitsgesetzbuches (Kodeks pracy) richtet sich die Kündigungsfrist bei unbefristeten und befristeten Verträgen nach der Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen (unter 6 Monaten), 1 Monat (ab 6 Monaten bis unter 3 Jahren) oder 3 Monate (ab 3 Jahren). In der Probezeit gelten 3 Arbeitstage, 1 Woche oder 2 Wochen. Eine in Wochen bemessene Frist endet an einem Samstag, eine in Monaten bemessene Frist am letzten Tag eines Kalendermonats (Art. 30 § 2¹): Eine am 19.10.2026 übergebene Kündigung mit einmonatiger Frist endet am 30.11.2026, eine zweiwöchige Kündigung vom Mittwoch, 21.10.2026, am Samstag, 7.11.2026.
Art. 30 § 2¹, Art. 34 und Art. 36 des polnischen Arbeitsgesetzbuches. Monatsfristen enden stets am letzten Tag eines Kalendermonats, Wochenfristen an einem Samstag; alle Beschäftigungszeiten beim selben Arbeitgeber zählen zur Betriebszugehörigkeit.
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